Säuglingshüftultraschall: eine wichtige Vorsorge
Neben der körperlichen Untersuchung eines Säuglings gehört auch die Früherkennung einer sogenannten Hüftdysplasie dazu. Die Untersuchung wird im Rahmen der U3-Untersuchung (in der 4. bis 6. Lebenswoche) durchgeführt. Bei Babys, die aufgrund familiärer Vorbelastung ein höheres Risiko zur Hüftdysplasie haben, ist die U2-Untersuchung ein passender Rahmen. Babys spüren von der belastungs- und strahlungsfreien Ultraschalluntersuchung (sogenannte Sonographie) der Hüftgelenke nichts.
Leichte Korrektur bei Früherkennung
Nach Prof. Graf wird der Säuglingshüftultraschall unter standardisierten Vorgaben durchgeführt und ausgewertet. Die gemessenen Hüftwinkel (alpha-Winkel, beta-Winkel) und die Beurteilung der knöchernen und knorpeligen Formgebung werden einer Klassifikation zugeordnet. Dem so ermittelten Hüft-Typ kann dann eine ggfs. erforderliche Therapieform folgen:
Typ I
entspricht der normal entwickelten und ausgereiften Hüfte
Typ II (IIa, IIb, IIc und D)
weist eine Reifungsverzögerung der Hüfte mit Übergang zur Dysplasie auf
Typ III
ist bereits eine dezentrierte Hüfte (Dysplasie mit Fehlstellung)
Typ IV
entspricht einer vollständigen Auskugelung (Luxation) des Hüftgelenkes.
Da die Hüftgelenke im Säuglingsalter in den ersten Lebensmonaten noch knorpelig angelegt sind, lässt sich häufig eine noch unreife Hüfte (Typ II) schonend mittels breitem Wickeln oder mit Hilfe einer Spreizhose unter regelmäßigen ambulanten Ultraschallkontrollen behandeln.
Eine solche Abspreizbehandlung kann eine zu flache Hüftgelenkspfanne (Pfannendysplasie) und/oder zu steil stehenden Schenkelhals in den ersten Lebenswochen oder -monaten korrigieren, so dass eine Früharthrose der Hüftgelenke in mittleren Lebensjahrzehnten abgewendet werden kann.
Der Säuglingshüftultraschall als Vorsorgeuntersuchung im Babyalter ist daher für die Zukunft sehr wichtig.